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   BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23   

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https://dejure.org/2023,16870
BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23 (https://dejure.org/2023,16870)
BVerfG, Entscheidung vom 26.06.2023 - 2 BvR 474/23 (https://dejure.org/2023,16870)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juni 2023 - 2 BvR 474/23 (https://dejure.org/2023,16870)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde und offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch bei Vorbefassung mit Rechtsfrage in anderem Verfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 18 Abs 1 Nr 2 BVerfGG, § 19 Abs 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters in einem sog "Diesel-Verfahren" nicht hinreichend dargelegt - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Vorbefassung mit einer Rechtsfrage in anderem Verfahren kann ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen ausschließlich ungeeigneter und die Ablehnung nicht rechtfertigender Ausführungen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters in einem sog "Diesel-Verfahren" nicht hinreichend dargelegt - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Vorbefassung mit einer Rechtsfrage in anderem Verfahren kann ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 19
    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs wegen ausschließlich ungeeigneter und die Ablehnung nicht rechtfertigender Ausführungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters in einem sog "Diesel-Verfahren" nicht hinreichend dargelegt - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Vorbefassung mit einer Rechtsfrage in anderem Verfahren kann ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23
    Dazu bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der Entscheidung und ihrer Begründung (BVerfGE 101, 331 ).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).

  • BVerfG, 09.03.2022 - 1 BvR 125/22

    Verwerfung von Ablehnungsgesuchen als unzulässig und Nichtannahme der

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23
    In diesem Fall bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterinnen und Richter; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 153, 72 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 - 1 BvR 125/22 -, Rn. 2).

    Darüberhinausgehende besondere Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit des abgelehnten Richters begründen könnten, zeigt der Beschwerdeführer nicht auf (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 - 1 BvR 125/22 -, Rn. 8).

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23
    a) Die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung muss sich mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23
    Nicht ausgeschlossen ist ein Richter, der sich bereits früher - in anderen Verfahren - zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage in bestimmter Weise geäußert hat (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23
    Nicht ausgeschlossen ist ein Richter, der sich bereits früher - in anderen Verfahren - zu einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage in bestimmter Weise geäußert hat (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23
    Der Beschwerdeführer muss substantiiert dartun, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Entscheidung nach seiner Auffassung kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3424/08

    Nichtannahme einer teils unzulässigen, im Übrigen unbegründeten

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23
    Bei der Rüge einer Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen Missachtung gerichtlicher Vorlagepflichten ist demnach darzulegen, aus welchen Gründen es nach Auffassung des Beschwerdeführers nötig gewesen wäre, eine Entscheidung eines anderen Gerichts einzuholen; zudem ist darzustellen, inwieweit die Nichtbeachtung der Vorlagepflicht willkürlich sein soll oder darauf beruhen könnte, dass das vermeintlich vorlagepflichtige Gericht Bedeutung und Tragweite des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2009 - 1 BvR 3424/08 -, Rn. 14).
  • BVerfG, 18.01.2018 - 2 BvR 2691/17

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines

    Auszug aus BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 474/23
    Darüberhinausgehende besondere Umstände, die eine Besorgnis der Befangenheit des abgelehnten Richters begründen könnten, zeigt der Beschwerdeführer nicht auf (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. März 2022 - 1 BvR 125/22 -, Rn. 8).
  • BVerfG, 10.02.2020 - 2 BvC 40/19

    Ablehnungsgesuch gegen die Richter Voßkuhle, Hermanns, Müller und Kessal-Wulf

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